Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 prüft, ob eine RLT-Anlage hygienisch einwandfrei betrieben werden kann. Der bestehende Beitrag zur VDI-6022-Hygienepflicht erläutert die Betreiberperspektive. Hier zeigen wir, was bei einer Inspektion tatsächlich betrachtet wird und was nach einem Befund folgt.
Kurz gesagt: Die Inspektion erfasst Gerät, Luftwege und hygienerelevante Bauteile, dokumentiert Auffälligkeiten und leitet Maßnahmen ab. Nach VDI 6022 Blatt 1:2018 erfolgt sie ohne Befeuchtung alle drei Jahre, mit Befeuchtung alle zwei Jahre; sie ist durch Kategorie A auszuführen.
Was wird bei einer Hygieneinspektion geprüft?
Der Umfang richtet sich nach Anlage und Nutzung. Im Fokus stehen Bereiche, in denen Feuchte, Staub oder Ablagerungen die Zuluft beeinflussen können: Außenluftansaugung, Filter, Wärmerückgewinnung, Register, Kondensatwanne, Befeuchter, Ventilatoren, Gehäuse und zugängliche Luftwege. Sichtprüfung und gegebenenfalls weitere Untersuchungen folgen einem Prüfplan; nicht jede Anlage braucht dieselbe Probenahme.
| Schritt | Was passiert | Ergebnis für den Betreiber |
|---|---|---|
| Unterlagen sichten | Anlage, Nutzung, frühere Protokolle | Prüfgrundlage und offene Punkte |
| Anlage begehen | hygienerelevante Bauteile prüfen | dokumentierte Beobachtungen |
| Befunde bewerten | Ursache und Dringlichkeit einordnen | Maßnahmenempfehlung |
| Abschluss dokumentieren | Ergebnisse und nächste Schritte festhalten | nachvollziehbarer Bericht |
Welche Befunde kommen typischerweise vor?
Verschmutzte Filter oder undichte Filterrahmen, Ablagerungen an Wannen, unzureichender Kondensatablauf und fehlender Revisionszugang sind typische Themen. Ein Befund sagt zunächst, wo nachgebessert werden muss. Er ist kein Grund für pauschale Alarmierung. Entscheidend sind Ursache, betroffener Bereich und die fachgerechte Beseitigung.
Was passiert nach der Inspektion?
Der Betreiber erhält die Dokumentation und entscheidet die notwendigen Maßnahmen mit Fachleuten. Das kann Reinigung, Filterwechsel, Instandsetzung eines Ablaufs oder die Ergänzung einer Revisionsöffnung bedeuten. Nach der Umsetzung wird festgehalten, was erledigt wurde. Wartung und Hygieneinspektion sind dabei verschiedene Leistungen: Regelmäßige Wartung ersetzt die systematische Hygieneinspektion nicht.
Wer darf die Inspektion durchführen?
VDI 6022 Blatt 1:2018 ordnet die Hygieneinspektion Kategorie A zu. Die fachliche Qualifikation ist deshalb Teil der Beauftragung. Bei Planung und Betrieb muss außerdem klar sein, wer Zugang ermöglicht und welche Unterlagen vorliegen.
Welche Unterlagen sollte der Betreiber bereitlegen?
Hilfreich sind Bestandspläne, Gerätelisten, frühere Wartungs- und Inspektionsberichte, Filterwechsel und Hinweise auf Umbauten. Ebenso wichtig ist eine Kontaktperson, die Technikräume und Deckenrevisionen zugänglich machen kann. Fehlen Unterlagen, lässt sich die Inspektion dennoch vorbereiten, aber offene Punkte müssen dann im Bericht klar benannt werden.
Diese Unterlagen sollten nicht nur für den Termin zusammengesucht, sondern dauerhaft an einem Ort archiviert werden, im Idealfall zusammen mit dem Bestandsplan der Anlage. So lässt sich bei der nächsten fälligen Inspektion in zwei oder drei Jahren schnell zeigen, was sich seit der letzten Begehung verändert hat, statt die Unterlagen erneut zusammenzutragen. Für Betreiberpflichten und die laufende Verantwortung ergänzt der verlinkte VDI-6022-Beitrag diese praktische Sicht.
Wie werden Maßnahmen priorisiert?
Der Bericht soll aus einer Beobachtung eine umsetzbare Aufgabe machen. Dazu wird beschrieben, welcher Bereich betroffen ist, worin die Ursache liegen kann und welche Maßnahme sinnvoll ist. Technische Änderungen, Reinigung und organisatorische Nachweise werden nicht vermischt. So kann der Betreiber Termine, Zugänge und Folgearbeiten nachvollziehbar planen.
Wie bereiten Betreiber eine Hygieneinspektion sinnvoll vor?
Eine gute Vorbereitung spart keine Prüfungsschritte, sie macht den Termin aber aussagekräftiger. Sinnvoll ist, den Termin mit ausreichend Vorlauf anzukündigen, damit Unterlagen zusammengetragen und eine passende Kontaktperson eingeplant werden kann. Läuft die Anlage in mehreren Betriebszuständen, etwa mit reduzierter Nutzung am Wochenende oder in den Ferien, sollte das vorab angesprochen werden, damit die Begehung den realistischen Betrieb erfasst.
Ebenso wichtig ist der Zugang. Technikräume, Deckenrevisionen und Dachbereiche müssen zum Termin erreichbar sein. Betreiber sollten vorab klären, wer Schlüssel hat, welche Sicherheitsregeln im Gebäude gelten und ob laufende Nutzung die Prüfung einschränkt. Fehlt ein Zugang, wird das nicht stillschweigend übergangen, sondern als offene Stelle dokumentiert.
Eine zuständige Person vor Ort kann Beobachtungen aus dem Betrieb beitragen: Gerüche, Wasser, wiederkehrende Meldungen oder Räume mit Beschwerden. Diese Hinweise ersetzen keinen Befund, geben der Begehung aber eine Richtung. Sie sollten sachlich beschrieben werden, mit Ort und Betriebszeit statt mit einer Vermutung über die Ursache.
Was unterscheidet Wartung und Hygieneinspektion?
Bei der Wartung werden die vorgesehenen Komponenten erhalten und ihre Funktion geprüft. Die Hygieneinspektion bewertet darüber hinaus den hygienischen Zustand der Anlage und die zugehörige Dokumentation. Beide Leistungen greifen ineinander, sind aber nicht austauschbar. Ein dokumentierter Filterwechsel kann beispielsweise wichtig für die Inspektion sein, beantwortet aber nicht alle Fragen zu Kondensat, Luftwegen oder Zugänglichkeit.
Für Betreiber bedeutet das: Unterlagen sollten nicht in getrennten Ordnern verschwinden. Wartungsberichte, Inspektionsbericht, Maßnahmenliste und Nachweise über erledigte Arbeiten gehören zusammen. So bleibt nachvollziehbar, was festgestellt wurde, welche Ursache angenommen wurde und ob die Maßnahme abgeschlossen ist.
Wie werden Befunde ohne Aktionismus abgearbeitet?
Zuerst wird der Befund eindeutig beschrieben. Dann folgt die Ursache, soweit sie erkennbar ist, und eine passende Maßnahme. Eine Ablagerung in der Kondensatwanne verlangt etwas anderes als ein fehlender Revisionszugang oder ein beschädigter Filterrahmen. Dringlichkeit, Zuständigkeit und erforderlicher Zugang werden getrennt festgehalten.
Nach der Umsetzung gehört ein Abschlussvermerk in die Unterlagen. Das kann die Reinigung, die Instandsetzung oder die Ergänzung eines Zugangs betreffen. So wird aus dem Bericht ein Arbeitsdokument für den Betreiber und nicht nur ein Terminprotokoll. Bei komplexen Änderungen sollten die beteiligten Gewerke die Schnittstellen vorab abstimmen.
Werden Punkte bewusst später erledigt, sollten Termin, Verantwortlichkeit und Zwischenrisiko ebenfalls dokumentiert sein. So bleibt offen, was noch fehlt, und eine spätere Prüfung kann den Vorgang ohne Rätsel nachvollziehen.
So gehen wir bei AMS vor
Wir stimmen Termin, Zugänge und Unterlagen vorab ab, prüfen die relevanten Anlagenbereiche und dokumentieren Befunde verständlich. Maßnahmen werden nach Ursache und Dringlichkeit besprochen. AMS ist nach VDI 6022 geschult und arbeitet herstellerunabhängig.
Häufige Fragen zur Hygieneinspektion
Gilt die Dreijahresfrist immer?
Ohne Befeuchtung nennt VDI 6022 Blatt 1:2018 drei Jahre; mit Befeuchtung zwei Jahre. Die konkrete Anlage ist maßgeblich.
Reicht ein sauberer Filter als Nachweis?
Nein. Die Inspektion betrachtet weitere hygienerelevante Komponenten und die Dokumentation.
Muss bei jedem Befund sofort umgebaut werden?
Nein. Erst werden Ursache und geeignete Maßnahme fachlich eingeordnet.
Gehört die Kondensatwanne zur Inspektion?
Ja, soweit sie vorhanden und zugänglich ist. Zustand, Ablauf und mögliche Ablagerungen sind hygienerelevant.
Senden Sie uns Anlagenart, Befeuchtung und vorhandene Protokolle über das Kontaktformular unter diesem Beitrag. Dann lässt sich der Inspektionsbedarf vorbereiten.
AMS als Ansprechpartner im Münsterland
AMS Klima- und Lüftungstechnik ist ein zweifach geführter Meisterbetrieb aus Dülmen. Wir planen und bauen Lüftungsanlagen herstellerunabhängig – von der ersten Volumenstrom-Berechnung über die Montage bis zur Wartung. Unsere Mitarbeiter sind nach VDI 6022 geschult, Kontakt läuft direkt über den Betrieb, nicht über eine Hotline: Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir lesen uns vorab ein und melden uns werktags binnen 48 Stunden.
Sie überlegen, ob sich eine Lüftungsanlage für Ihr Gebäude lohnt?
Schicken Sie uns über das Kontaktformular unter diesem Beitrag ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude – wir schauen uns das an und sagen Ihnen ehrlich, was technisch sinnvoll ist und was nicht.
Fachlich geprüft von Andre Schlerkmann, Geschäftsführer