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VDI 6022: Hygienepflicht für Betreiber – Was Sie wissen müssen

Hygiene, VDI 6022, Wartung, Lüftungstechnik

Als Betreiber einer Lüftungsanlage tragen Sie Hygienepflichten nach VDI 6022 — wir erklären, was das konkret bedeutet.

Wer in Münster ein Gewerbeobjekt mit Lüftungsanlage betreibt, trägt Verantwortung für die Hygiene der Raumluft. Grundlage ist die VDI 6022 — und die ist keine freiwillige Empfehlung. Wir erklären, was auf Betreiber zukommt, welche Intervalle gelten und wer prüfen darf.

Was bedeutet VDI 6022 für Betreiber?

Die VDI 6022 regelt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen — von Planung und Bau über den Betrieb bis zur Instandhaltung. Für Betreiber heißt das konkret:

  • Regelmäßige Hygieneinspektionen sind Pflicht — je nach Anlage und Nutzung.
  • Filterwechsel, Kanalreinigung und Wartung müssen dokumentiert werden.
  • Bei Neubau und Sanierung gehört die VDI-konforme Planung schon in die Auslegungsphase.

Warum die VDI 6022 keine freiwillige Empfehlung ist

Die VDI 6022 ist eine Richtlinie, kein Gesetz — aber sie gilt als anerkannte Regel der Technik. Daraus folgt eine faktische Pflicht über das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 4 ArbSchG): Der Arbeitgeber muss die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik gewährleisten. Für Betreiber in NRW besonders wichtig: Die Gewerbeaufsicht prüft die Einhaltung schwerpunktmäßig - wer keine lückenlose Dokumentation vorweist, riskiert Auflagen.

Welche Inspektionsintervalle gelten?

  • Hygiene-Erstinspektion: einmalig bei Neuanlagen, nach wesentlichen Änderungen oder bei Bestandsanlagen ohne bisherige Prüfung.
  • Wiederkehrende Hygieneinspektion: in der Regel alle zwei bis drei Jahre, durch Fachpersonal mit Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.
  • Jährliche Hygienekontrolle: Sichtprüfung, bei Bedarf ergänzt um mikrobiologische Stichproben.

Welche Gebäude sind betroffen?

Grundsätzlich alle Lüftungsanlagen, die Personenbereiche versorgen. In Münster betrifft das vor allem:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Industrie- und Produktionshallen mit Mitarbeiterbereich
  • Schulen, Sporthallen und öffentliche Einrichtungen
  • Gastronomie mit zentraler Lüftung
  • Logistik- und Lagerhallen mit Sozialbereichen

➤ Hygieneinspektion für Ihre Anlage anfragen

Was AMS in Münster für Sie übernimmt

AMS Klima- und Lüftungstechnik ist ein eingetragener Meisterbetrieb aus Dülmen mit langjähriger Erfahrung in der VDI-6022-konformen Wartung, Inspektion und Planung von RLT-Anlagen im Raum Münster und Münsterland. Unser Leistungsumfang:

  • Hygiene-Erstinspektion und wiederkehrende Hygieneinspektionen nach VDI 6022
  • Filterservice und Kanalreinigung
  • Wartungsverträge mit klaren Leistungen und Festpreis
  • Inbetriebnahme neuer Anlagen mit Protokoll
  • Prüfberichte und vollständige Dokumentation
  • Brandschutzklappen-Prüfung

Wir betreuen Facility Manager, Gebäudeeigentümer, Architekten und Planungsbüros als fester Fachbetrieb — persönlich erreichbar, ohne Callcenter, mit klaren Zuständigkeiten.

Häufige Fragen zur VDI 6022 in Münster

Ist die VDI 6022 Pflicht?

Die VDI 6022 ist keine Rechtsnorm, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Über das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich eine faktische Betreiberpflicht.

Wie oft muss eine Hygieneinspektion durchgeführt werden?

Die Erstinspektion ist einmalig, wiederkehrende Inspektionen erfolgen in der Regel alle zwei bis drei Jahre, ergänzt um jährliche Hygienekontrollen.

Wer darf die Inspektion durchführen?

Nur qualifiziertes Fachpersonal mit Schulung nach VDI 6022 (Kategorie A). Unsere Mitarbeiter sind nach VDI 6022 Kategorie A und B geschult.

    ➤ Jetzt unverbindlich anfragen

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