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Hitzeschutz am Arbeitsplatz: So bleibt es im Sommer erträglich (ASR A3.5)

Hitzeschutz, Klima

Hohe Raumtemperaturen verlangen mehr als einen Ventilator. ASR A3.5 und A3.6 geben Arbeitgebern einen Rahmen für wirksame Maßnahmen.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird spätestens dann konkret, wenn die Raumtemperatur im Büro oder in einer Halle an mehreren Tagen hoch bleibt. Ein einzelnes mobiles Gerät oder ein offenes Fenster löst die Ursache selten. Arbeitgeber müssen die Bedingungen im Raum bewerten und wirksame Maßnahmen festlegen. ASR A3.5 beschreibt dafür ein Stufenmodell; ASR A3.6 ergänzt die Anforderungen an die Atemluft (ASR A3.5; ASR A3.6).

Kurz gesagt: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten. Bei Außenlufttemperaturen über 26 °C sollen oberhalb dieser Raumtemperatur zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden; oberhalb von 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5).

Welche Stufen nennt die ASR A3.5 für Hitzeschutz am Arbeitsplatz?

Die Regel unterscheidet nicht einfach zwischen „zu warm“ und „nicht zu warm“. Sie verbindet die Raumtemperatur mit der Außenlufttemperatur und verlangt, Sonnenschutz vorher mitzudenken. Bei besonderen Belastungen, etwa schwerer Arbeit oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, kann schon früher eine angepasste Gefährdungsbeurteilung notwendig sein (ASR A3.5).

Raumlufttemperatur Einordnung nach ASR A3.5
bis 26 °C Die Lufttemperatur soll diesen Wert grundsätzlich nicht überschreiten (ASR A3.5)
über 26 °C trotz genutztem Sonnenschutz, bei Außenluft über 26 °C Zusätzliche Maßnahmen nach Tabelle 4 sollen ergriffen werden (ASR A3.5)
über 30 °C Wirksame Maßnahmen nach dem Maßnahmenkatalog sind erforderlich (ASR A3.5)
über 35 °C Ohne besondere Schutzmaßnahmen ist der Raum nicht als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5)

Die Werte sind keine Zusage, dass bei einer bestimmten Temperatur jede Tätigkeit gleich belastend ist. Arbeitsintensität, Bekleidung, Alter, gesundheitliche Voraussetzungen und die Dauer der Belastung gehören in die Bewertung. Deshalb entscheidet die Gefährdungsbeurteilung über die für den Betrieb passende Kombination (ArbStättV; ASR A3.5).

Welche Maßnahmen wirken gegen hohe Raumtemperaturen?

Die Reihenfolge zählt. Außenseitiger Sonnenschutz begrenzt den Wärmeeintrag, bevor er im Raum ankommt. Innenliegende Verschattung kann ergänzen, ist aber in der Wirkung anders zu bewerten. Interne Wärmequellen, etwa Beleuchtung oder Geräte, sollten ebenfalls aufgenommen werden. Organisatorische Schritte können Arbeitszeiten, Pausen oder die Nutzung besonders belasteter Räume betreffen. Erst mit diesen Angaben lässt sich entscheiden, ob Lüftung, Kühlung oder Klimatisierung durch einen Fachbetrieb passend ausgelegt werden muss (ASR A3.5).

Ein Ventilator kann die empfundene Belastung mindern, senkt aber nicht automatisch die Lufttemperatur des Raums. Auch Fensterlüftung wirkt nur dann, wenn die Außenluft günstiger ist und die Öffnungen sinnvoll nutzbar sind. Sie muss außerdem mit der Anforderung an gesundheitlich zuträgliche Atemluft vereinbar bleiben (ASR A3.6).

Ausgangslage Möglicher erster Prüfschritt
Starke Sonne an Glasflächen Sonnenschutz und Verschattung vor dem Sommerbetrieb prüfen
Wärme durch Geräte oder Produktion Quellen, Laufzeiten und Arbeitsplätze erfassen
Hohe Werte nur am Nachmittag Messverlauf und Nutzung des betroffenen Raums vergleichen
Wiederkehrende Belastung im ganzen Gebäude Lüftung, Sonnenschutz und mögliche Klimatisierung zusammen bewerten

Wie hängen ASR A3.5 und ASR A3.6 zusammen?

ASR A3.5 behandelt die Raumtemperatur. ASR A3.6 behandelt die Lüftung und fordert gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge (ASR A3.5; ASR A3.6). Ein Raum kann also thermisch entlastet sein und trotzdem eine unzureichende Außenluftversorgung haben. Umgekehrt verbessert ein hoher Außenluftanteil die Luftqualität, löst aber einen hohen Wärmeeintrag nicht zwingend.

Für Büros mit hoher Belegung kann CO₂ zusätzlich helfen, den Lüftungsbedarf zu beurteilen. Die ASR A3.6 nennt unter 1.000 ppm keinen weiteren Handlungsbedarf, zwischen 1.000 und 2.000 ppm eine Überprüfung und Verbesserung der Lüftung und oberhalb von 2.000 ppm weitergehende Maßnahmen (ASR A3.6). Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Luftqualität im Büro.

Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Formular, das unabhängig vom Gebäude ausgefüllt wird. Sie muss die Räume, Tätigkeiten und betroffenen Personengruppen abbilden. Messpunkt und Zeitpunkt sollten nachvollziehbar sein, damit aus einem Wert auch eine Maßnahme folgen kann. Änderungen am Sonnenschutz, an der Belegung oder an der technischen Anlage gehören anschließend in die Dokumentation (ArbStättV; ASR A3.5).

Bei Hallen kommen große Höhen, Prozesswärme und unterschiedliche Arbeitszonen hinzu. Dort kann die passende Maßnahme für einen Montageplatz anders aussehen als für einen Versandbereich. Eine allgemeine Erklärung liefert Hallenlüftung für Industrie und Produktion ;die konkrete Beurteilung bleibt betriebsspezifisch.

So gehen wir bei AMS vor

Wir schauen auf Raumgeometrie, Glasflächen, vorhandenen Sonnenschutz, Nutzung und die bestehenden Luftwege. Gemeinsam mit Betreiber und Planung grenzen wir ab, welche Temperaturen wann auftreten und welche Bereiche zuerst bearbeitet werden sollen. Danach prüfen wir Einbauorte, Zugänglichkeit und die Schnittstellen zu anderen Gewerken. Annahmen, abgestimmte Schritte und die technische Ausführung dokumentieren wir nachvollziehbar.

AMS ist Meisterbetrieb seit 2018 und arbeitet herstellerunabhängig. Wir bewerten die technische Umsetzbarkeit; die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl betrieblicher Schutzmaßnahmen liegen beim Arbeitgeber (AMS-Beweise; ArbStättV).

Häufige Fragen zu Hitzeschutz und ASR A3.5

Muss bei über 30 °C sofort der Betrieb schließen?

Nein. Die ASR A3.5 verlangt wirksame Maßnahmen. Erst bei mehr als 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5).

Reicht Sonnenschutz allein aus?

Sonnenschutz ist ein zentraler Baustein, doch seine Wirkung hängt von Glasflächen, Ausrichtung, internen Wärmequellen und Nutzung ab. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, welche weiteren Schritte nötig sind (ASR A3.5).

Wann sollte die Lüftungsanlage geprüft werden?

Wenn Beschwerden, hohe Raumtemperaturen oder auffällige CO₂-Werte wiederkehren. Grundriss, Nutzung und vorhandene Anlagendaten ermöglichen eine erste technische Einschätzung.

Schicken Sie uns die betroffenen Räume, vorhandene Pläne und den beobachteten Verlauf über das Kontaktformular. Dann lässt sich klären, welche Unterlagen für eine technische Prüfung benötigt werden.

Auch nach einer Maßnahme lohnt ein Vergleich unter ähnlichen Wetter- und Nutzungsbedingungen. Nur so wird sichtbar, ob Verschattung, Luftführung und organisatorische Schritte die betroffenen Arbeitsplätze wirklich entlasten. Messwerte, Rückmeldungen aus dem Betrieb und Änderungen an der Nutzung sollten zusammen betrachtet werden.

Bei Mietflächen müssen bauliche Eingriffe häufig mit Eigentümer oder Verwaltung abgestimmt werden. Diese Abstimmung gehört an den Anfang, weil Sonnenschutz, Decke, Fassade und technische Geräte unterschiedliche Zuständigkeiten haben können.

Auch die Bedienung muss festgelegt sein: Wer stellt Betriebszeiten um, wer kontrolliert Sonnenschutz und an wen gehen auffällige Messwerte? Klare Verantwortlichkeiten machen aus einer technischen Maßnahme einen nutzbaren Ablauf im Arbeitsalltag.

    AMS als Ansprechpartner im Münsterland

    AMS Klima- und Lüftungstechnik ist ein zweifach geführter Meisterbetrieb aus Dülmen. Wir planen und bauen Lüftungsanlagen herstellerunabhängig – von der ersten Volumenstrom-Berechnung über die Montage bis zur Wartung. Unsere Mitarbeiter sind nach VDI 6022 geschult, Kontakt läuft direkt über den Betrieb, nicht über eine Hotline: Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir lesen uns vorab ein und melden uns werktags binnen 48 Stunden.

    Sie überlegen, ob sich eine Lüftungsanlage für Ihr Gebäude lohnt?

    Schicken Sie uns über das Kontaktformular unter diesem Beitrag ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude – wir schauen uns das an und sagen Ihnen ehrlich, was technisch sinnvoll ist und was nicht.

    Fachlich geprüft von Andre Schlerkmann, Geschäftsführer

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