Förderung ja – aber nicht bei der KfW
Wer sich für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung interessiert und im Internet nach Förderung sucht, stößt schnell auf widersprüchliche Informationen. Ein häufiger Irrtum vorab: Seit 2024 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur noch den Heizungstausch (Programm 458). Für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Einzelmaßnahme ist stattdessen die BAFA zuständig, über die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). Diese Zuständigkeits-Verwechslung führt in der Praxis häufig zu falschen Erwartungen – deshalb an dieser Stelle zuerst klargestellt.
Die Fördersätze im Überblick
Nach aktuellem Stand (2026) gilt für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über die BEG EM:
- Basisförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
- Zusätzlicher iSFP-Bonus: 5 Prozent, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
- Maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten in Kombination
Diese Sätze können sich ändern. Verbindlich ist immer der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Stand bei der BAFA – wir prüfen das für Sie vor jedem Projekt neu, statt uns auf veraltete Zahlen zu verlassen.
Was förderfähig ist – und was nicht
- Material für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Einbau und Montage durch einen Fachbetrieb
- Fachplanung und Baubegleitung, wobei die Baubegleitung selbst bis zu 50 Prozent gefördert werden kann
- Nicht förderfähig: Eigenleistung – wer Teile der Arbeit selbst ausführt, kann diesen Anteil nicht in die Förderung einrechnen
Der wichtigste Termin: Antrag vor Auftragsvergabe
Der entscheidende Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten etwas schiefgeht: Der Förderantrag muss vor Vertragsschluss mit dem ausführenden Unternehmen gestellt werden. Wird zuerst beauftragt und erst danach der Antrag gestellt, entfällt die Förderfähigkeit in der Regel. Für den iSFP-Bonus und die Baubegleitung ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, der in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Kostenobergrenzen
- Wohngebäude: förderfähige Kosten bis 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 Euro pro Wohneinheit
- Nichtwohngebäude: grundsätzlich sind hohe förderfähige Kosten möglich. Weil die genauen Obergrenzen und die Deckelung je Quadratmeter sich regelmäßig ändern, nennen wir hier bewusst keine festen Beträge – den aktuellen Stand prüfen wir für Ihr Projekt direkt bei der BAFA. Alle jeweils gültigen Bedingungen finden Sie bei der BAFA unter bafa.de
Warum GEG und Förderung zusammenhängen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientiert sich bei Wärmerückgewinnungssystemen an Wirkungsgraden von rund 80 Prozent für Wohngebäude und 73 Prozent für Nichtwohngebäude – abgeleitet aus der EU-Ökodesign-Verordnung, die für Plattenwärmetauscher mindestens 73 Prozent Wirkungsgrad fordert. Moderne Gegenstrom-Wärmetauscher erreichen im Prüfstand Werte von 80 bis über 90 Prozent. Diese Wirkungsgrade sind auch für die Förderfähigkeit relevant: Nur Anlagen, die die geforderten technischen Mindeststandards erfüllen, werden gefördert.
Unser Rat: Förderung ist Teil der Planung, nicht ein Zusatz danach
Fördersätze, Kostenobergrenzen und Antragsfristen ändern sich. Was heute gilt, kann in einem Jahr anders aussehen. Deshalb prüfen wir die aktuelle Förderlage immer projektbezogen mit, bevor ein Angebot steht – als Teil unserer Beratung, nicht als nachträgliches Extra.
Häufige Fragen zur Förderung von Lüftungsanlagen 2026
Ist die KfW für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zuständig?
Nein. Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig (Programm 458), für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Einzelmaßnahme die BAFA über die BEG EM.
Kann ich die Förderung auch beantragen, wenn ich schon beauftragt habe?
In der Regel nicht. Der Antrag muss vor Vertragsschluss mit dem ausführenden Unternehmen gestellt werden – das ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Antragstellung.
Brauche ich für die Förderung zwingend einen Energieeffizienz-Experten?
Für den iSFP-Bonus und die geförderte Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte (gelistet bei der Deutschen Energie-Agentur, dena) erforderlich. Für die reine Basisförderung ist das nicht in jedem Fall zwingend – den konkreten Stand prüfen wir mit Ihnen bei der BAFA.
AMS prüft die Förderung mit
AMS Klima- und Lüftungstechnik ist ein zweifach geführter Meisterbetrieb aus Dülmen. Wir sind herstellerunabhängig und begleiten Sie von der Auslegung bis zur Umsetzung – inklusive einer ehrlichen Prüfung, welche Förderung für Ihr Projekt aktuell infrage kommt. Kontakt läuft direkt über den Betrieb, wir melden uns werktags binnen 48 Stunden.
Sie planen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular unter diesem Beitrag – wir prüfen die aktuelle Förderung für Ihr Projekt mit, bevor Sie einen Auftrag vergeben.